Staatsangehörigkeitsausweis beantragen


Beschreibung

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht.

Dazu müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn


Voraussetzungen

Einen Staatsangehörigkeitsausweis kann die zuständige Stelle nur ausstellen, wenn sie festgestellt hat, dass Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind.

Sie prüft dazu, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit


Verfahrensablauf

Einige Staatsangehörigkeitsbehörden bieten einen Onlineantrag an. Ob auch die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde einen Onlineantrag bereit hält, können Sie durch Angabe Ihres Wohnortes im Feld „Onlineantrag“ in Erfahrung bringen. Ansonsten können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises formlos beantragen.

Wenn Sie nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise keine deutsche Staatsangehörige sind, stellt die Behörde auf Antrag eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.
Lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit können Sie nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben, durch

Nützlich können folgende Unterlagen sein:

Bringen Sie mit, was Sie haben. Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.


Kosten

51,00 EUR


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage


Rechtsgrundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):

Bundesvertriebenengesetz (BVFG):


Freigabevermerk

28.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199