Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen


Beschreibung

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Werbeanlage aufstellen wollen, müssen Sie dafür elektronisch in Textform eine Baugenehmigung beantragen.

Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen. Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.


Voraussetzungen

Weitere Anforderungen können sich ergeben aus Regelungen

Nicht genehmigungspflichtig sind Werbeanlagen

Werbemittel an Verkaufsstellen für Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig.


Verfahrensablauf

Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen die erforderlichen Bauvorlagen und der ausgefüllte Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit vom Bauherrn elektronisch bei der zuständigen Baurechtsbehörde über deren bereitgestellten Onlinedienst (in der Regel ViBa-BW) eingereich werden.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Die Baurechtsbehörde kann bei Bedarf im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen oder auf einzelne Bauvorlagen verzichten. Die Unterlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) über den von der Baurechtsbehörde vorgegebenen Übermittlungsweg einzureichen.


Kosten

nach den Satzungen und Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde


Bearbeitungsdauer

abhängig von Ihrem Einzelfall und der Anzahl beteiligter Stellen


Hinweise

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):

Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung -LBOVVO):


Freigabevermerk

27.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199