Vereinsregister - Liquidatoren eines Vereins anmelden


Beschreibung

Wird ein Verein aufgelöst, so folgt regelmäßig die Liquidation. In der Liquidation wird der Verein abgewickelt. Falls erforderlich, werden

Eine Liquidation findet nicht statt, wenn das Vereinsvermögen aufgrund Satzung oder Gesetz an den Staat fällt. Ist über das Vereinsvermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist dieses vorrangig. Sofern der Verein nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Vermögen hat, erfolgt ebenfalls eine Liquidation.

In den meisten Fällen kümmert sich der Vereinsvorstand um die Liquidation. Die Mitgliederversammlung kann für diese Aufgabe stattdessen besondere Liquidatoren bestellen. Enthält die Satzung Ihres Vereins bestimmte Regelungen für die Bestellung von Liquidatoren, etwa über deren Qualifikation oder das Erfordernis der Vereinszugehörigkeit, so müssen sie beachtet werden. Die Liquidatoren müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie sind mit Vertretungsmacht ausgestattet. Den Umfang der Vertretungsmacht muss der Vorstand dem Amtsgericht bei der Anmeldung mitteilen.


Voraussetzungen

Der Antrag wird von Mitgliedern des Vorstands gestellt, die den Verein vertreten dürfen. Es reicht ein Vorstandsmitglied aus, wenn dieses Mitglied nach der Vereinssatzung alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt ist. Kann der Verein nur durch mehrere oder gar alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden, so gilt dies auch für die Anmeldung zum Vereinsregister.

Die Unterschriften der Personen, die die Liquidatoren anmelden, müssen beglaubigt sein. Unterschriften beglaubigen darf

Ergeben sich später Änderungen (zum Beispiel bei den zu Liquidatoren bestellten Personen oder deren Vertretungsmacht), müssen die Liquidatoren diese anmelden.


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an. So können Sie prüfen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.


Verfahrensablauf

Die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht sind in das Vereinsregister einzutragen. Der Vereinsvorstand muss sie beim Registergericht anmelden. Dies kann er in öffentlich beglaubigter Form schriftlich oder elektronisch tun.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Anmeldung der Liquidatoren:

Änderungen der Liquidatoren oder ihrer Vertretungsmacht:


Kosten

Keine, wenn der Verein gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und Sie dies durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachweisen können.

Für die Beglaubigung können Ihnen Kosten entstehen.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Landesjustizkostengesetz (LJKG):

Nummer 13101 der Anlage 1 des Kostenverzeichnisses zum Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)


Freigabevermerk

06.07.2026 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon 0731/1890
Telefax 0731/1892200