Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe - Zuschuss für schulbegleitende Maßnahmen beantragen


Beschreibung

Das Land unterstützt Sprachfördermaßnahmen im Form von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL). Gefördert werden außerschulische und außerunterrichtliche Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Förderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Im Fokus der Förderung stehen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule, der Klassenstufen 5 und 6 (abgesehen vom Gymnasium), der Vorbereitungskurse und -klassen sowie Kinder und Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland zugezogen sind (sogenannte Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger). Die Maßnahmen sollen die Integration in das deutsche Schulsystem stärken.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Für einen kommunalen oder freien Träger beziehungsweise als eine natürliche Person müssen Sie die Förderung bei der der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie das bei der L-Bank zum Download bereit gestellte Formular mit Anlagen.

Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid von der L-Bank.

Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus. Bei einer nachträglichen Gruppenbildung zahlt die L-Bank die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in den Fällen aus.

Zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank innerhalb der geltenden Frist einen Verwendungsnachweis vorlegen. Beachten Sie hierzu die von der L-Bank zur Verfügung gestellte Vorlage.


Fristen

Regelantragsfrist: 30. November für das laufende Schuljahr

Frist für Nachanträge (bei Gruppenbildungen bis 1. Februar): 1. März für das laufende Schuljahr

Vorlage des Verwendungsnachweises: 31. Januar des Folgejahres

Als Bewilligungszeitraum gilt das jeweilige Schuljahr. Das Schuljahr beginnt zum 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des Folgejahres.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Die HSL-Hotline der L-Bank erreichen Sie unter


Rechtsbehelf

Gegen den Bewilligungs- beziehungsweise Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der L-Bank schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb der vorgenannten Frist bei der Landeskreditbank eingegangen sein.

Gegen den Widerspruchsbescheid kann gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden.


Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie)


Freigabevermerk

10.09.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Telefon 0721 / 150-0
Telefax 0721 / 150-1001