Förderung für Horte beantragen


Beschreibung

Bestimmte Träger eines Horts und eines Horts an der Schule können Förderungen des Landes beantragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Fördermittel vollständig dazu verwendet werden, um

Hinweis: Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter. Wollen Sie einen Hort einrichten, benötigen Sie dafür eine Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde. Horte an der Schule sind entweder in einem Schulgebäude untergebracht oder einer Schule zugeordnet. Sie können auch schulübergreifend und schulartübergreifend eingerichtet sein.

Die Förderungen können beantragen:

Ausgenommen von der Förderung sind:

Höhe der Förderung: pro Gruppe und Schuljahr: EUR 17.622,00


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie beantragen die Förderung schriftlich. Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle. Es steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Tipp: Sie haben mehrere Hortgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Förderung ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Horte in einem Sammelantrag beantragen.


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.


Vertiefende Informationen

Schülerinnen- und Schülerbetreuung


Hinweise

Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 1/12. Für Gruppen, welche im November eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 2/12.


Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei der Geschäftsstelle des Gerichts Klage erhoben werden.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

30.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190