Schadensmeldung - Straßenschaden melden


Beschreibung

Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.


Voraussetzungen

keine


Bezugsort

Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.


Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:


Fristen


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.


Kosten


Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Entfällt


Rechtsgrundlage

Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)


Freigabevermerk

30.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71
10117 Berlin