Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen


Beschreibung

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

Deutsche Befähigungsnachweise werden wie folgt anerkannt:


Verfahrensablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Beantragung beim


Fristen

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn


Erforderliche Unterlagen

gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes


Kosten

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.


Vertiefende Informationen

Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:


Hinweise

siehe oben


Rechtsbehelf

Im Falle eines ablehnenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung


Rechtsgrundlage

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO)


Freigabevermerk

27.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen

Telefon +49 7541 204 0