Schornsteinfeger beauftragen


Beschreibung

Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:

Folgende Aufgaben sind dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin vorbehalten:


Voraussetzungen

Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen


Verfahrensablauf

Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer bzw. Haus- oder Wohnungseigentümerin nach jeder Feuerstättenschau oder nach einer Bauabnahme von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in sieben Jahren statt.

Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.


Fristen

Die Fristen zur Durchführung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid.


Erforderliche Unterlagen

Feuerstättenbescheid


Kosten


Vertiefende Informationen

Zugelassene Schornsteinfegerbetriebe:

Weitere Informationen:


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keine


Rechtsgrundlage

SchfHwG

Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO

SchfHwGZustG_BW


Freigabevermerk

22.10.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199