Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen


Beschreibung

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.


Voraussetzungen

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“sowie auf der Homepage des KVJS.


Verfahrensablauf

Sie können die Betriebserlaubnis digital oder schriftlich beantragen. Eine digitale Antragsstellung im Rahmen des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev) ist nach der Anmeldung über Kita-Data-Webhouse mit dem persönlichen Trägerzugang möglich. Die schriftlichen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des KVJS unter Betriebserlaubnis.

Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.


Fristen

Keine

 


Erforderliche Unterlagen

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:


Vertiefende Informationen


Hinweise

Wir empfehlen bei einer Neueröffnung eine Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme sowie eine frühzeitige Beratung bereits während der Planung.

Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:


Freigabevermerk

18.08.2025 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart

Telefon 0711/6375-0