Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen


Beschreibung

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird von der zuständigen Stelle aufgehoben, sobald die Voraussetzungen vorliegen.


Voraussetzungen

Es ist erkennbar, dass die Bildungsziele der allgemeinen Schule auch mithilfe anderer Fördermaßnahmen erreicht werden können, zum Beispiel Unterstützung und Beratung durch den Sonderpädagogischen Dienst.


Verfahrensablauf

Die Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird beantragt von

Die Schule hat die Aufhebung zu beantragen, sobald konkrete Hinweise darauf gegeben sind, dass die Schülerin / der Schüler dem Bildungsziel der allgemeinen Schule mit einer anderen Unterstützung als einem sonderpädagogischen Bildungsangebot erfolgreich folgen kann.

Stellen die Eltern den Antrag auf Aufhebung des Anspruchs ohne Mitwirkung der besuchten Schule, so ist diese von der Schulaufsichtsbehörde nachträglich zu beteiligen.

Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Beantragt die bisher besuchte Schule die Aufhebung des Anspruchs, muss sie folgende Unterlagen vorlegen:

Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.


Kosten

keine


Hinweise

Um Abschlüsse in Bildungsgängen der allgemeinen Schule (z.B. den Hauptschulabschluss) zu erreichen, muss ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung spätestens mit Beginn der Abschlussklasse aufgehoben werden.. Liegen der allgemeinen Schule konkrete Hinweise darauf vor, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung gegeben sind, hat die Schule daher die Aufhebung rechtzeitig vor Ablauf des Schuljahres vor der jeweiligen Abschlussklasse bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.


Rechtsbehelf

Falls der Antrag abgelehnt wird, kann hiergegen Widerspruch erhoben werden. Nähere Informationen sind in der Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.


Rechtsgrundlage

Schulgesetz:

§ 9 Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote (SBA-VO) (Überprüfung und Aufhebung)


Freigabevermerk

19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Staatliches Schulamt Göppingen
Burgstraße 14-16
73033 Göppingen

Telefon 07161/63-1500
Telefax 07161/63-1575