Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung beantragen


Beschreibung

Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.

Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.

Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem
für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.


Voraussetzungen

Die Bildungseinrichtung


Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Karlsruhe


Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.

Wenn die zuständige Stelle Ihre Einrichtung anerkennt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Lehnt sie die Anerkennung ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Nachweise, die die Voraussetzungen belegen


Kosten

Die allgemeine Anerkennung erfolgt unbefristet und wird mit der Auflage verbunden, mit dem Ende der Laufzeit des Gütesiegels dessen Verlängerung nachzuweisen.

Sie kostet

Die gesonderte Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich erhalten Sie für 3 Jahre. Sie kostet EUR 280,00.


Bearbeitungsdauer

Innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antragseingang


Vertiefende Informationen


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

16.02.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)