Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen


Beschreibung

Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.

Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:

Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.


Voraussetzungen

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die


Zuständige Stelle

die infrage kommende berufliche Schule


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.


Fristen

keine

Bewerbungen sind laufend möglich.


Erforderliche Unterlagen

das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.


Rechtsbehelf

Einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Schule richten Sie direkt an die Schule.


Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)


Freigabevermerk

13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)