Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen


Beschreibung

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.


Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als


Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Kosten

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keinen


Rechtsgrundlage

§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO, Baulastenverzeichnis)


Freigabevermerk

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bau- und Ordnungsamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0