Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen


Beschreibung

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.


Voraussetzungen

Sie haben Ihren Namen nach der Scheidung geändert.


Verfahrensablauf


Fristen

Antragstellung:

schnellst möglich nach der Namensänderung

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

Hinweis: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.


Erforderliche Unterlagen

Hinweise:


Kosten

Gebühren seit dem 7. Februar 2026:

Hinweise:


Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen


Vertiefende Informationen


Hinweise


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG):

Personalasuweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV):


Freigabevermerk

28.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 808 0