Elektrokleinstfahrzeuge
Beschreibung
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
- nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Verfahrensablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
- Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
- Verkehrsregeln für E-Scooter/Elektroroller
Rechtsgrundlage
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 673033 Göppingen
07161 202 0
07161 202 1199