Reihenfolge der Vornamen - Neusortierung beantragen


Beschreibung

Sie haben mehrere Vornamen und möchten die Reihenfolge der Vornamen ändern?

Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen.


Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Abgabe der Namenserklärung:

Hinweis: Kinder ab dem 14. Lebensjahr geben die Erklärung selbst ab. Die Sorgeberechtigten müssen zustimmen.


Bezugsort

Für die Abgabe der Namenserklärung können Sie sich an das Standesamt am Ort Ihres Wohnsitzes oder an das für die Entgegennahme der Erklärung zuständige Standesamt wenden.

Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist:

Die Erklärung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standeamt wirksam. Wurde die Erklärung bei einem anderen Standesamt abgegeben, leitet dieses die Erklärung an das zuständige Standesamt weiter.


Verfahrensablauf

Sie können durch Abgabe einer Erklärung beim zuständigen Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.

Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.

Hinweis: Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht erlaubt. Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung).


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Zu eventuell weiteren Unterlagen ( zum Beispiel gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorge) erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.


Kosten


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht


Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz - PStG:

Personenstandsverordnung - PStV:

§ 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) - Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 - Gebührenverzeichnis


Freigabevermerk

27.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Bad Boll
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 8080
Telefax +49 7164 80833