Wahlschein beantragen


Beschreibung

Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.


Voraussetzungen

Sie

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.


Verfahrensablauf

Sie können den Wahlschein beantragen:

Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.


Fristen

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.


Erforderliche Unterlagen

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung


Kosten

Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Europawahlordnung

Bundeswahlordnung

Landeswahlordnung

Kommunalwahlordnung

 

 


Freigabevermerk

26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0