Grundbuch - Eintragung beantragen


Beschreibung

Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem

Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.


Voraussetzungen

Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:

Je nach Einzelfall


Verfahrensablauf

Die Eintragung ins Grundbuch müssen Sie beantragen. Informieren Sie sich dazu bei einem Notar, einer Notarin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.

Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

je nach Geschäftswert


Hinweise

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und die Belastungen, die eventuell auf dem Grundstück liegen (zum Beispiel Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten).


Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt. Beschwerden gegen eine Eintragung können nur mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruches oder der Amtslöschung eingelegt werden.


Rechtsgrundlage

Grundbuchordnung - GBO:

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)


Freigabevermerk

24.11.2023 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Ulm -Grundbuchamt-
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon 0731/189 - 3400
Telefax 0731/189 - 3438