Handelsregister - Eintragung anmelden


Beschreibung

Das Handelsregister enthält Informationen über Unternehmen, die für das Geschäftsleben wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise


Voraussetzungen

Verpflichtet zur Eintragung sind:

Kleingewerbetreibende sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen. Sie können sich, müssen sich aber nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Auch Freiberufler sind von der Eintragungspflicht ausgenommen.

Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen, gelten Sie rechtlich als Kauffrau beziehungsweise Kaufmann und haben unter anderem folgende Rechte und Pflichten:


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie sich als Kauffrau beziehungsweise Kaufmann niedergelassen haben oder sich Ihre Gesellschaft befindet.


Verfahrensablauf

Sie dürfen den Antrag ausschließlich in öffentlich beglaubigter Form elektronisch beim Registergericht einreichen. Wenden Sie sich dafür an eine Notarin oder einen Notar.

Diese helfen Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigen diese und reichen sie beim zuständigen Registergericht ein.

Die Notarkammer Baden-Württemberg nennt Ihnen auf Anfrage Notarinnen und Notare in Ihrer Nähe.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Über die genauen Unterlagen informieren Sie die von Ihnen gewählte Notarin oder der Notar und Ihre IHK.


Kosten

abhängig vom Gegenstand der Eintragung ins Handelsregister


Vertiefende Informationen

Notarkammer Baden-Württemberg


Hinweise

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Es wird elektronisch von den Registergerichten geführt.

Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal bekannt gemacht.

Tipp: Stimmen Sie Ihre geplante Unternehmensgründung im Vorfeld mit Ihrer Industrie- und Handelskammer ab. Sie ersparen sich mögliche nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen. Außerdem kann es die Eintragung beschleunigen.

 


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Handelsgesetzbuchs (HGB):

Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG):


Freigabevermerk

20.02.2025 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon 0731/1890
Telefax 0731/1892200