Verfahren zur Annahme als Kind - Adoption von Minderjährigen beantragen


Beschreibung

Sie haben sich erfolgreich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beworben und ein Kind in Adoptionspflege in Ihren Haushalt aufgenommen. Nun möchten Sie das Kind adoptieren.
Eine Adoption ist erst rechtsgültig, wenn das Familiengericht darüber entschieden hat.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Notarin beziehungsweise Ihr Notar müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.

Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.

Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus.
Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption rechtsgültig und unwiderruflich.
Das Kind erhält im Regelfall den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.


Fristen

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Die notariell beurkundeten Einwilligungserklärungen reicht Ihre Notarin oder Ihr Notar beziehungsweise das Jugendamt als Amtsvormund bei Gericht ein. Die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle reicht die Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt ein.

Das Gericht wird unter Umständen weitere Unterlagen bei Ihnen anfordern. Diese müssen Sie fristgerecht einreichen.


Kosten

Es entstehen Kosten für die notarielle Beurkundung des Antrags.


Hinweise

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.


Rechtsbehelf

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.


Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG):


Freigabevermerk

17.03.2026 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

Telefon 07161/630
Telefax 07161/632429