Beschäftigte bei der Sozialversicherung anmelden


Beschreibung

Beschäftigen Sie Arbeitnehmende, müssen Sie diese mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zur Sozialversicherung anmelden. Die Anmeldung umfasst die

Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein und leiten die jeweiligen Beiträge an die zuständigen Stellen weiter. Setzen Sie sich daher mit der Krankenkasse Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihres Mitarbeiters in Verbindung und melden Sie sie beziehungsweise ihn dort an. Bei geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung die zuständige Einzugsstelle.


Voraussetzungen

Sie beschäftigen Arbeitnehmende.


Verfahrensablauf

Sie dürfen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragsnachweise Ihrer Beschäftigten nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung mittels systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermitteln.

Die elektronische Datenübertragung kann durch ein geprüftes und zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder - falls Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm benutzen - durch eine zugelassene Ausfüllhilfe erfolgen.

Für die Anmeldung von Beschäftigten müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

Hinweis: Beachten Sie, dass Sie den Anteil der Arbeitnehmenden am Sozialversicherungsbeitrag vom Bruttolohn abziehen und zusammen mit Ihrem Arbeitgeberanteil an die zuständige Einzugsstelle abführen.


Fristen

Für die Meldung über den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses:

für die vollständige Meldung:


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV):

Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung (DEÜV)


Freigabevermerk

26.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Minijob-Zentrale
Telefon 0355 2902-70799
Telefax 0201 384-979797