Auslands-BAföG für Studierende beantragen


Beschreibung

Höhe

Förderungsart

Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.

Dauer

Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule


Voraussetzungen

Für ein Auslandsstudium:

Für ein Auslandspraktikum:


Zuständige Stelle

Je nach Ihrem Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung

Nachfragen können Sie auch beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.


Verfahrensablauf

Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.

Verwenden Sie für den Onlineantrag den Antragsassistenten. Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie die eID-Funktion Ihres Personalausweises beziehungsweise die Bund-ID. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.

Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.

Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.

Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.


Fristen

Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Die Förderung beginnt


Erforderliche Unterlagen

Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.


Kosten

Keine


Vertiefende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter:


Hinweise

Kostenlose BAföG-Hotline 0800/223-6341 montags bis freitags von 8:00 bis 20:00


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland


Freigabevermerk

02.03.2027 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)