Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben


Beschreibung

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren? Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen.

Dies gilt für alle Studiengänge.

Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige, die

Sie bewerben sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium. Gleiches gilt für sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine Deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (Bildungsinländer).

In der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)" finden Sie weitere Informationen.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:


Verfahrensablauf

Um einen Studiengang bewerben Sie sich mit einem Online-Bewerbungsbogen direkt bei den Hochschulen. Zusätzlich sind bestimmte Unterlagen der Bewerbung postalisch einzureichen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei den Hochschulen. Die Hochschule entscheidet über die Zulassung und informiert Sie darüber.

Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an Ihrer Hochschule. Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehungsbescheid mit Angaben zum Nachrückverfahren.


Fristen

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften:

Abweichende Termine sind möglich. Darunter fallen die Fristen zur Feststellung der Zugangsberechtigung

Auch Termine von Eignungs- beziehungsweise Auswahlprüfungen für Fächer Musik oder Sport zählen dazu.

Informieren Sie sich frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt/International Office der jeweiligen Hochschule und lassen Sie sich beraten.


Erforderliche Unterlagen

Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.


Kosten


Hinweise

Diese Angaben gelten auch für Staatenlose.


Rechtsbehelf

Die Ablehnung einer Zulassung erfolgt durch die Hochschule als förmliche Mitteilung (Ablehnungsbescheid).

Der Bescheid enthält auch den Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (Rechtsbehelf).

Im Rechtsbehelf sind auch unbedingt einzuhaltende Fristen und die Stellen genannt, an die Sie sich gegebenenfalls wenden können.


Rechtsgrundlage

Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG (Bewegungsfreiheit)

Landeshochschulgesetz (LHG)


Freigabevermerk

14.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
Akademiehof 1
71638 Ludwigsburg

Telefon 07141-30996-0
Telefax 07141-30996-90