Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen


Beschreibung

Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten.
Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer transferieren können.

Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie können sie im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erhalten.

Trainee in diesem Sinne ist, wer


Voraussetzungen

Sie können die ICT-Karte erhalten, wenn Sie

Folgende Voraussetzungen müssen vor allem für den Transfer eines Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens oder Unternehmensgruppe erfüllt werden:


Verfahrensablauf

Sie müssen die ICT-Karte bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen.


Fristen

Antragstellung innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums


Erforderliche Unterlagen

Die Dokumente und Angaben müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen.


Kosten


Vertiefende Informationen


Hinweise

Die ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen Ausland beantragt werden. Eine Beantragung im Inland ist nicht möglich.


Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)


Freigabevermerk

19.05.2026 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199