Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen


Beschreibung

Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland zu transferieren, innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Unternehmensgruppe.

Drittstaatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Drittstaatsangehörige, die schon einen Aufenthaltstitel nach der ICT-Richtlinie für einen EU-Mitgliedsstaat besitzen und einen längeren Aufenthalt (über 90 Tage) in Deutschland planen, können dafür schriftlich einen separaten Aufenthaltstitel, die Mobiler-ICT-Karte, beantragen.

Achtung: Ihr Antrag auf Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte wird abgelehnt, wenn Sie ihn zeitgleich mit einer Mitteilung über die kurzfristige Mobilität nach § 19a AufenthG stellen.


Fristen

Der Antrag auf eine Mobiler-ICT-Karte kann


Erforderliche Unterlagen

gültiger Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Abordnungsschreiben


Kosten


Vertiefende Informationen

Unternehmensinterner Personaltransfer auf Seiten des BAMF


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

11.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199