Extremismus-sich beim Ausstieg beraten lassen


Beschreibung

Eine extremistische Radikalisierung geht häufig mit Verhaltensänderungen einher, die vom Umfeld bemerkt werden.

Das können unter anderem sein:

Je früher in den Radikalisierungsprozess eingegriffen wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten einer Deradikalisierung.

Sie können Unterstützung beim Ausstieg und Begleitung in ein Leben ohne Extremismus erhalten.
Auch im Umgang mit radikalisierten Personen erhalten Sie Hilfestellung und Unterstützung.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Unsere kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind erreichbar

Unsere Beraterinnen und Berater

Die Beratung orientiert sich an individuellen Bedürfnissen, die für Ihren Ausstieg aus der Szene oder im Umgang mit radikalisierten oder sich radikalisierenden Personen erforderlich ist.
Sie werden zunächst eine Einschätzung der Situation zusammen mit der Beraterin oder dem Berater erarbeiten, bevor weitere konkrete Schritte folgen.

Wenn die Beraterin oder der Berater zusammen mit Ihnen zum Schluss kommen, dass eine Gefahr für Sie oder jemand anderen besteht, werden Sie schnell und unkompliziert an die zuständigen Behörden vermittelt und natürlich weiterhin von den Beraterinnen oder Beratern des konex begleitet.

Befinden Sie oder eine andere Person sich in einer akuten Gefährdungssituation, wenden Sie sich an die Polizei, Notruf: 110.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

keine


Vertiefende Informationen

Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

keine


Freigabevermerk

03.08.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex)
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart

Telefon 0711/279-4556
Telefax 0711 5401 3355