Förderung für umweltfreundliche emissionsarme ÖPNV – Linienbusse und Bürgerbusse beantragen


Beschreibung

Das Land fördert die Anschaffung von neuen umweltfreundlichen emissionsarmen Linienbussen und Bürgerbussen.

Ziele der Förderung sind:

- Erhöhung des Anteils von im ÖPNV eingesetzten Bussen vor allem mit Antrieben aus erneuerbaren Energien.

- Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote („Bürgerbusse“)

- Die Verbesserung des ÖPNV im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt bei der Linienbusförderung sind:

Antragsberechtigt bei der Bürgerbusförderung sind:

Höhe und Umfang der Förderung:

Die Förderung erfolgt differenziert nach Antriebsart

Emissionsfreie und saubere Fahrzeuge

Es wird bei der Reihung nicht zwischen Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen differenziert, sondern ein einheitliches Reihungsverfahren durchgeführt. Die auf Basis der Antragsreihung bei emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen jeweils schlechtesten 5 % der Anträge können nicht in die Programmaufstellung übernommen werden.

Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie und im Antragsformular


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online stellen.


Fristen

Förderanträge können jährlich bis zum 31. Oktober (Antragszeitraum) gestellt werden. Das Ministerium für Verkehr stellt bis zum 01.03. des Folgejahres das Busprogramm fest. Anschließend erlässt die L-Bank als Bewilligungsstelle die Förderbescheide.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG):


Freigabevermerk

19.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Telefon 0721 / 150-0
Telefax 0721 / 150-1001