Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (nicht-öffentlicher Teil) - Auskunft beantragen


Beschreibung

Im diesem Standortregister werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland gentechnisch veränderte Organismen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.

Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich.

Laden Sie das bereitgestellte Formular herunter und drucken Sie es aus.

Reichen Sie die ausgefüllten Antragsunterlagen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschten Angaben oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate


Vertiefende Informationen

Das GVO-Standortregister (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)


Hinweise

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ihn am 27.08.2018 freigegeben.,


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesallee 35
38116 Braunschweig

Telefon 0531/21497-0
Telefax 0531/21497-299