Förderung im Innovationsprogramm Pflege beantragen


Beschreibung

Eines der zentralen Ziele der Pflegepolitik der kommenden Jahre ist die qualitative und quantitative Stärkung quartiersnaher, resilienter Versorgungsstrukturen für Menschen mit Pflegebedarf. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer, aber auch zielgruppenspezifischer Versorgungsstrukturen. Das Sozialministerium stellt daher Zuwendungsmittel zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur zur Verfügung. Im Innovationsprogramm Pflege können investive Projekte zur Förderung von Bau, Umbau und Modernisierung von solitären Kurzzeitpflegen sowie Tagespflegeeinrichtungen beantragt werden.


Voraussetzungen

Hinweis: Die Ausschreibung für das Jahr 2027 ist noch nicht erfolgt und bleibt für die Antragsteller abzuwarten.


Verfahrensablauf

Soabld über die Weiterführung der Förderung im Jahr 2027 entschieden wurde, wird das Sozialministerium Baden-Württemberg Informationen zum Antragsverfahren veröffentlichen.


Fristen

Die Frist für eine Förderung im Jahr 2026 ist bereits abgelaufen am 19.04.2026. Derzeit wird über eine Weiterführung der Förderung ab 2027 sowie entsprechende Antragsfristen entschieden.


Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen

Hinweis: Die Ausschreibung für das Jahr 2027 ist noch nicht erfolgt und bleibt für die Antragsteller abzuwarten.


Hinweise

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Sozialministerium Baden-Württemberg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Rechtsbehelf

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, auch wenn ein Vorhaben grundsätzlich alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.


Rechtsgrundlage

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Vor­schriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV), insbesondere §§ 23, 44 LHO und VV hierzu.


Freigabevermerk

28.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart

Telefon 0711/6375-0