Musterfeststellungsklage - sich anschließen


Beschreibung


Voraussetzungen

Die Feststellungsziele im Muster- und Individualverfahren müssen gleich sein.

Das heißt, Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage das Gericht prüft.


Verfahrensablauf

Dort finden Sie auch Formulare für:

Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas fest und verurteilt niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie daher danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten aber die Feststellungen des Musteradverfahrens.


Fristen

Informationen wie Aktenzeichen und Terminbestimmungen finden Sie auf den Klageregisterseiten des BfJ.


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen


Vertiefende Informationen


Hinweise

Die Zeit, während der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesamt für Justiz hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2018 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Justiz
Telefon 0228 99 410-40
Telefax 0228 99 410-5050