Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung; individueller Sanierungsfahrplan)


Beschreibung

Wenn Sie sich für eine Energieberatung für Wohngebäude entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 80 Prozent. Die Mittel beantragen zugelassene Energieberaterinnen und –berater für Sie.

Das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an

Gefördert werden die Beratungskosten in Höhe von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten einen einnmaligen Bonus in Höhe von 250,00 EUR pro WEG wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung präsentiert werden.

Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Diese oder dieser beantragt die Mittel selbst. Die Energieberaterin oder der Energieberater bekommt die Energieberatungsförderung vom BAFA ausgezahlt und stellt Ihnen eine um den Förderbetrag gekürzte Rechnung aus.

Die Beratungsergebnisse müssen von der Energieberaterin oder vom Energieberater in einem Energieberatungsbericht, vorzugsweise einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), dargestellt werden. Diesen händigen sie oder er Ihnen aus und erläutern ihn.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen der De-minimis-Verordnung, wenn Eigentümer des Wohngebäudes ein Unternehmen im Sinne der Empfehlung, betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, sind.


Voraussetzungen

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn


Verfahrensablauf

Sie beauftragen eine zugelassene Energieberaterin oder einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude.


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer


Vertiefende Informationen


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) vom 28.01.2020


Freigabevermerk

26.03.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Telefon 06196 / 908-0
Telefax 06196 / 908-800