Energetische Sanierung von Wohngebäuden - Investitionszuschuss beantragen


Beschreibung

Für eine energetische Sanierung können Sie bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung oder ein Haus, in dem Menschen zusammenwohnen.

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und den Kosten der Sanierung. Beispielsweise werden 10 Prozent der Kosten für einzelne Maßnahmen bezuschusst, maximal aber 5.000 Euro. Wenn Sie Ihre komplette Wohneinheit entsprechend des KfW-Effizienzhaus-55-Standards sanieren, erhalten Sie 30 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber 30.000 Euro. Der KfW-Effizienzhaus-Standard bewertet eine Sanierung entsprechend der Energieeinsparungen, die durch sie erzielt werden können.

Wenn die Fördersumme weniger als 300 Euro beträgt, erhalten Sie keine Förderung.

Sie können einen Zuschuss für Ihre Wohneinheit bekommen, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für sie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen und für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser können Sie keine Förderung erhalten. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Wenn Sie also im Zuge der Sanierungen zwei Wohnungen zu einer zusammenlegen, erhalten Sie die Förderung nur für eine Wohnung. Wenn Sie eine große Wohnung aufteilen, können Sie zwei Förderbeträge erhalten. Auch für die Umwidmung von Flächen können Sie einen Zuschuss erhalten, zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses.

Vor Beginn der Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte ihre geplanten Maßnahmen bewerten. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt er die Umsetzung. Ihre Sanierung muss technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW sie fördert. Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen.


Voraussetzungen

Sie sind eine Privatperson und


Verfahrensablauf

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte vornehmen:


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie das Geld zum Ende des auf die abschließende Prüfung der BnD folgenden Monats.


Vertiefende Informationen


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dessen ausführliche Fassung am 10.04.2019 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon 0800 5 39 90 06
Telefax 069 7431-2944