Anhänger Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen


Beschreibung

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

Hinweis: Für einen schon zugelassenen Kfz-Anhänger, wenn dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Zulassung eines Anhängers werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.


Bearbeitungsdauer

Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Kein


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):


Freigabevermerk

09.07.2026 Bundesverkehrsministerium


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199