Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen


Beschreibung


Voraussetzungen

Ein oder mehrere Teilnehmende der Fahrt sind

Bei Einsatz als Visumsersatz:

Bei Einsatz als Passersatz:

Für einen Schüler oder eine Schülerin liegt kein Pass und kein anderes gültiges Reisedokument vor.


Verfahrensablauf

Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:

Wenn Sie die Liste ausschließlich als Visumsersatz ausstellen wollen, brauchen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.

Wenn Sie die Liste auch als Passersatz ausstellen wollen:

Danach erhalten Sie die genehmigte Liste zurück. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.

 


Fristen

Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate


Erforderliche Unterlagen

Alle nötigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.


Kosten


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat ihn am 11.11.2019 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199