EU-Recht im Ausland klären


Beschreibung


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie erreichen SOLVIT hauptsächlich über das Internet. Melden Sie Ihr Anliegen, indem Sie Ihre Beschwerde online an SOLVIT übermitteln.

Alternativ können Sie auch das SOLVIT-Formular ausfüllen und es per E-Mail oder Post an die deutsche SOLVIT Stelle senden.

Bitte fügen Sie auch Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente bei.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente


Bearbeitungsdauer

rund 10 Wochen


Rechtsgrundlage

Empfehlung der Kommission 2013/461/EU vom 17. September 2013


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.09.2018 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

SOLVIT-Stelle
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin

Telefon 030 18615-0
Telefax 030 18615-7010