Prüfungsleistungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen


Beschreibung

Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen.

Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet (Modul).

Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es zwei Varianten:

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.

Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.


Fristen

Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.

Anmeldefristen:

Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Verbindliche Auskunft über die von Ihnen geforderten Prüfungen (Erfüllung oder Befreiung von Zulassungs-Voraussetzungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen): EUR 50,00


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer entspricht derjenigen für den gesamten Zulassungsantrag. Sie erhalten die Zulassung in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung.


Vertiefende Informationen


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.01.2020 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Calwer Straße 11
70173 Stuttgart

Telefon 0711 / 23977-0
Telefax 0711 / 23977-12