Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen


Beschreibung

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Der gewährte Fördersatz des Bundes wird durch die Mitfinanzierung des Landes auf einen Gesamtfördersatz von bis zu 90 Prozent der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht.


Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach:

gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers ergangen ist.


Verfahrensablauf

Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.

1. Antragsstellung

2. Vorhabensbeginn

3. Zuwendungsbescheid

4. Änderungsmitteilung

5. Mittelabruf

6. Verwendungsnachweis


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Antragstellung und Beratung: keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.


Rechtsbehelf

Eine Klage ist beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Stand: 13.10.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ref 43 - Digitale Infrastruktur
Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart

Telefon +497112313793