Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Taxis beantragen


Beschreibung

In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoff­emissionen. Das Land Baden-Württemberg versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.

Das können Sie finanzieren:

Gefördert werden die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG).

Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer (maximal drei Jahre). Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis bzw. Mietwagen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.

Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Anträge finden Sie auf der Homepage der Landesbank Baden-Württemberg.


Kosten

keine


Vertiefende Informationen

E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing - Informationen auf der Seite der L-Bank


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Freigabevermerk

08.12.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

Telefon +49 711 89686 0
Telefax +49 711 89686 9020