Anfrage bei der Landesstelle für Bautechnik stellen


Beschreibung

Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.

Die Landesstelle für Bautechnik:


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie die Onlineanfrage aus und laden Sie hilfreiche Dokumente hoch.
  2. Überprüfen Sie Ihre Angaben auf der letzten Seite des Online-Formulars "Zusammenfassung" und senden Sie Ihre Anfrage ab.
  3. Nach der Prüfung Ihrer Anfrage setzt sich die Landesstelle für Bautechnik mit Ihnen in Verbindung.

Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Anfragen sind gebührenpflichtig und werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei geringem Aufwand, wie er bei mündlichen, einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskünften entsteht, kann auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden.


Bearbeitungsdauer

Die Landesstelle für Bautechnik wird sich innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.


Vertiefende Informationen

Informationen der Landesstelle für Bautechnik


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):

Gebäudeenenergiegesetz (GEG):

Landesgebührengesetz (LGebG)

Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung MLW – GebVO MLW)

Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung UM - GebVO UM)


Freigabevermerk

16.12.2025 Regierungspräsidium Tübingen


Zuständige Stelle(n)

Landesstelle für Bautechnik
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Telefon 07071 757-0
Telefax 07071 757-3190