Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen


Beschreibung

Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.


Voraussetzungen

Die wesentlichen Voraussetzungen stehen im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG), vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.

Außerdem müssen Sie beachten:

All dies kann unter Umständen zu einer Versagung führen.


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.

Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:

Tipp: Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Anlage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.


Kosten

richten sich nach


Bearbeitungsdauer

hängt von der Komplexität des Vorhabens, zum Beispiel von den erforderlichen Untersuchungen ab


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG):

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG ):

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Freigabevermerk

28.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199