Abwasserbeseitigung - dezentrale Beseitigung von Regenwasser beantragen oder anzeigen


Beschreibung

Wenn Sie Niederschlagswasser dezentral auf dem eigenen Grundstück beseitigen wollen, benötigen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Nur in bestimmten Fällen ist dies erlaubnisfrei möglich.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Unternehmen müssen das Niederschlagswassers ordnungsgemäß beseitigen.

Ist ein Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen, müssen Sie Niederschlagswasser, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist,

beseitigen.


Voraussetzungen

Eine Erlaubnis benötigen Sie

Die schadlose dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser ist in folgenden Fällen erlaubnisfrei:

Die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser müssen Sie anzeigen,

Ausnahmen sind möglich.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur dezentralen Beseitigung von Niederschlagswassern müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Anzeige einer erlaubnisfreien Einleitung von Niederschlagswasser müssen Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.


Kosten


Hinweise

Für die Abwasserbeseitigung sind im Grundsatz die Gemeinden zuständig.

Personen, bei denen das Abwasser anfällt, müssen dieses den Gemeinden überlassen.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

Verordnung des Umweltministeriums über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser


Freigabevermerk

09.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199