eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen


Beschreibung

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre


Voraussetzungen

Sie sind


Verfahrensablauf

Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:


Fristen

Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen


Vertiefende Informationen

Bundesinnenministerium:


Hinweise

Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich

1. die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,

2. die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie

3. den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.


Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.


Rechtsgrundlage

EID-Karte-Gesetz

§§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)


Freigabevermerk

Der Text entstand in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 13.03.2023 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0