Saisonkennzeichen beantragen


Beschreibung

Saisonkennzeichen können Sie für Fahrzeuge nutzen, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten einsetzen wollen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug nutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei bis elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.

Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt. “05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.


Voraussetzungen


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.


Verfahrensablauf

Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

Mit dieser Zuteilung:

Bei der Online-Beantragung:

Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:

Anschließend


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Ein Antrag im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

Wenden Sie sich für nähere Informationen gerne auch an die zuständige Stelle.


Kosten

Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) festgelegt.


Vertiefende Informationen

Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter: Kraftfahrzeug zulassen, abmelden oder ummelden


Hinweise

Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV):

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

14.09.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199