Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen


Beschreibung

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Kosten

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis


Bearbeitungsdauer

in der Regel: zwei Wochen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):


Freigabevermerk

31.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199