Trinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung beantragen


Beschreibung

Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderliche Trinkwasseruntersuchungen, einschließlich der Probennahmen, dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Bezüglich der Voraussetzungen für die Zulassung verweist die Trinkwasserverordnung vom 23. Juni 2023 auf die bis dahin gültige Trinkwasserverordnung (TrinkwV alte Fassung, § 15 Absatz 4).


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Das Labor beantragt die Zulassung formlos, schriftlich oder per E-Mail, beim Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg.

Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.

Das Ministerium prüft die Unterlagen und entscheidet über die Zulassung. Das Labor erhält einen Bescheid. Im Fall der erfolgten Zulassung wird das Labor mit Anschrift, Untersuchungsbereich und Link zur Anlage der Akkreditierungsurkunde auf der Internetseite der Akkreditierungsstelle in die auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlichten Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen aufgenommen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von 350,00 EUR bis 500,00 EUR nach der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR - GebVO-MLR) vom 11.12.2018 an.


Bearbeitungsdauer

von zwei bis vier Wochen


Vertiefende Informationen

Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen mit Sitz in Baden-Württemberg.


Hinweise

Nach erfolgter Zulassung muss die Trinkwasseruntersuchungsstelle dem Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg Änderungen bezüglich der Akkreditierung unaufgefordert und sofort schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
Darüber hinaus muss die Trinkwasseruntersuchungsstelle dem Ministerium bis zum 31.12. eines jeden Jahres eine Bestätigung über die mindestens einmal jährlich erfolgreich absolvierte Qualitätssicherung durch Teilnahme an Ringversuchen ebenfalls unaufgefordert vorlegen.
Für mikrobiologische Parameter, einschließlich Legionellen, erwartet das Ministerium eine Teilnahme an den Ringversuchen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts, Außenstelle Aurich, oder dessen Partner, für chemische Parameter bei der AQS Baden-Württemberg oder Hamburg oder einem Kooperationspartner oder beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.


Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung des Ministeriums kann innerhalb der im Bescheid genannten Frist Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.


Rechtsgrundlage

Trinkwasserverordnung (TrinkwV):


Freigabevermerk

06.07.2026 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart

Telefon 0711 126-0
Telefax 0711 126-2255