Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen


Beschreibung

Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.


Vertiefende Informationen

Gemeinsames Registerportal der Länder


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon 0731/1890
Telefax 0731/1892200