Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden


Beschreibung

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?

Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen unverzüglich melden und ein neues Kennzeichen beantragen.

Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.


Voraussetzungen

Relevant sofern ein oder beide Kennzeichen Ihres Autos gestohlen wurden oder verloren gegangen sind.


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.


Verfahrensablauf

Was müssen Sie tun?

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.

Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.


Fristen

Unverzüglich


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Vertiefende Informationen


Hinweise

Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199