Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen


Beschreibung

Sie benötigen Ersatz, wenn


Voraussetzungen

Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.


Verfahrensablauf

Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.


Fristen

Unverzüglich


Erforderliche Unterlagen


Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: ab 0,50 EUR

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.


Bearbeitungsdauer

in der Regel sofort


Hinweise

Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.


Rechtsbehelf

Keiner


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO):

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

15.04.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199