Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden


Beschreibung

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.


Voraussetzungen

Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.


Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.


Fristen

Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Kosten werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) abgerechnet.

Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn


Hinweise

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

24.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199