Elektroschrott entsorgen


Beschreibung

Elektro- und Elektronikaltgeräte, auch Elektroschrott genannt, enthalten zum einen potenziell schädliche Materialien, die die Umwelt verschmutzen können. Zum anderen bestehen sie aus wertvollen Materialien, die als sekundäre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Es ist daher wichtig, Altgeräte ordnungsgemäß zu entsorgen.

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroschrott (Abfall) kostenfrei abgeben:

Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Herstellern oder Vertreibern sammeln und zurücknehmen.

Wichtig: Bitte entnehmen Sie alle entnehmbaren Batterien sowie Lampen, die Sie zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen können, vor der Rückgabe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten und geben Sie diese in die getrennte Erfassung. Weisen Sie bei der Rückgabe gegebenenfalls darauf hin, dass noch (weitere) Batterien oder Lampen im Elektro- und Elektronikaltgerät enthalten sein könnten.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises oder beim örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-und Elektronikaltgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.

Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

in der Regel: keine


Kosten

Die Rücknahme ist kostenfrei.

Ausnahme bei Rücknahme im Handel: Sofern über die bloße Rücknahme hinaus eine Abholung bei der Verbraucherin beziehungsweise beim Verbraucher erfolgt, kann der zurücknehmende Händler für die Transportleistung ein Entgelt verlangen, wenn er hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist.


Bearbeitungsdauer

keine


Vertiefende Informationen

Elektro- und Elektronikgeräte: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.


Rechtsgrundlage

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)


Freigabevermerk

31.08.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199